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AGB

§1 Vertragspartner

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für eine Video-Dienstleistung zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) und demAuftragnehmer Video Service Münster (nachfolgend VSM genannt).

 

§2 Angebot und Vertrag

• Der Kunde beauftragt VSM mit der Bereitstellung einer Video-Dienstleistung.​

• Die Bindefrist für ein schriftlich bereitgestelltes Angebot beträgt 4 Wochen. Dies gilt

auch für die mit Angebot verbundene Terminreservierung.​

• Eine endgültige Buchung kommt erst mit einer Angebotsannahme und einer

Auftragsbestätigung zustande. Die Kommunikation erfolgt mittels E-Mail.​

• Mündliche Absprachen / Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

 

§3 Preise

Alle VSM-Leistungen werden im privaten Bereich als Bruttopreise und im gewerblichen Bereich

als Nettopreise angeboten. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der festgelegten und

vereinbarten Gage. 50% innerhalb einer Woche nach Erhalt der Auftragsbestätigung, 50% nach

der Veranstaltung.

§4 Widerruf und Rücktritt

Rücktritt durch Kunde:

Bei einem Rücktritt durch den Kunden ist eine finanzielle Entschädigung an VSM zu zahlen:

- bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 15%

- bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 30%

- bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50%

- kleiner 7 Tage 75% der vereinbarten Gage. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

 

Rücktritt durch VSM:

Ein Rücktritt durch VSM erfolgt nur aus zwingenden Gründen (höhere Gewalt, etc.). Der

Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Sollte ein im Vorfeld benannter Videograf für die Veranstaltung

ausfallen (Krankheit, Unfall, Todesfall im Umfeld), stellt VSM einen angemessenen Ersatz

bereit. Ein Anspruch auf einen Ersatz zu den gleichen Konditionen besteht nicht.

 

§5 Veranstaltungsort

• Am Veranstaltungsort muss eine Stromversorgung (220V) entsprechend der VDE-

Vorschriften zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungsort muss trocken und der

Untergrund gut befestigt sein. Es wird von einer ausreichenden Klimatisierung

ausgegangen.

• Der Veranstaltungsraum sollte über einen barrierefreien Weg erreichbar sein. Sollte dies

nicht der Fall sein, wird ein Aufpreis in Höhe von 40,00€ berechnet.

§6 Reisekosten

• Die Angebote decken eine Anreise bis 30 km für eine einfache Strecke ab. Ab 31 km

werden Reisekosten in Höhe von 50 Cent je gefahrenen Kilometer verrechnet.

• Ab einer Anreise von mehr als 100 km (einfache Strecke) wird zusätzlich eine

Übernachtungspauschale von 85,00 € verrechnet.

 

§7 Gewährleistung / Schadensersatz

• Für den Erfolg (Stimmung/Partygarantie) beim Publikum übernimmt ESM keine

Gewährleistung. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

• Regressansprüche gegen ESM entfallen bei unabwendbaren Ereignissen "höhere

Gewalt" (z.B. technischer Totalausfall, etc.)

 

§8 Haftung

• Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der

Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches

Verhalten durch VSM verursacht worden ist.

• Für Schäden an der technischen Ausstattung von VSM, welche während der

Veranstaltung durch Gäste/Publikum fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich

verursacht werden, haftet der Auftraggeber.

 

§9 Fotos und Videos

• Fotos und Videos von der Veranstaltung können von VSM ggf. als Referenz auf der

eigenen Homepage, Facebook, Twitter, Instagram, etc. genutzt werden. Eine

Veröffentlichung erfolgt nur, wenn die Personen nicht zu erkennen sind.

• Ein Einspruch ist jederzeit schriftlich möglich. Nicht gewünschte Fotos werden

umgehend entfernt.

 

§10 GEMA

• Alle erforderlichen GEMA-Gebühren werden vom Kunden/Veranstalter getragen und

direkt mit der GEMA verrechnet.

• VSM ist bei der GEMA gemeldet und verfügt über einen entsprechenden Vertrag nach

"VR-Ö".

§11 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen

tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der

gewollten Regelung am nächsten kommt.

 

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

​Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstandort ist Münster

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